
Die Behindertenverbände NRW befürchten K.o. für den barrierefreien Wohnungsbau. In ihrer gemeinsamen Presseerklärung vom 30.09.20 nahmen sie Stellung:
Die geplanten Änderungen der Landesregierung bedeuteten das Aus für den barrierefreien Wohnungsbau und eine weitere Verschärfung des Wettbewerbs um barrierefreie Wohnungen.
Bisher mussten Neubauten „barrierefrei und eingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar“ sein. Laut Gesetzesentwurf sollen Wohnungen künftig nur noch „im erforderlichen Umfang“ barrierefrei gebaut werden. Das rollstuhlgerechte Bauen ist im Gesetzesentwurf gar nicht mehr verbindlich festgeschrieben. In der Begründung heißt es dazu: im Wohnungsbau sollen „zumindest wesentliche Barrieren“ vermieden werden, damit ein „späterer Umbau ohne größeren Aufwand“ möglich sei.
Die SPD-Fraktion im Landtag NRW und der Landesverband NRW der AG SelbstAktiv haben sich in gleicher Richtung geäußert. (Foto: kfw-Bank).